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Mai 2012
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Riester Zulage

Die Riester Zulage ist eine durch den Staat Deutschland geförderte, private Rentenversicherung, welche der 3. Säule der Altersvorsorge angehört. Diese Förderung in Form der Riester Zulage wurde vom einstigen Bundesminister Walter Riester eingeführt, welcher diese freiwillige Pensionsvorsorge mit Riester Zulage vorschlug. Anlass dafür war 2001 die Minderung der gesetzlichen Rentenversicherung von 70 % auf 67 %.

Die Riester Rente wird vom Staat entweder durch eine Riester Zulage oder durch eine Sonderzahlung gefördert. Die Grundzulage, welche jedem Ehepartner zusteht, und die Kinderzulage, welche der Mutter zusteht, sofern sie einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen kann, ergeben die Riester Zulage des Staates. Manchmal kann die Riester Zulage auch dem Kindesvater zugesprochen werden.

Wird ein Mindestbetrag, welcher aus dem persönlichen Sparanteil ebenso wie aus der Förderung des Staates Deutschland besteht, in die private Altersvorsorge einbezahlt, so zahlt der Staat Deutschland die Riester Zulage.

Die Riester Zulage in Form der jährlichen Grundzulage pro Person beträgt 154 Euro.

Die Riester Zulage beträgt für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, 185 Euro im Jahr.

Die Riester Zulage beträgt für Kinder die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro im Jahr.

Riester Rente Berechtigte erhalten im ersten Jahr der Riester Rente eine um 200 Euro höhere Riester Zulage, wenn der Berechtigte zum ersten Januar des Jahres, in dem der Riester Rente Berechtigte, sein 25tes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, er unmittelbar berechtigt zur Riester Zulage ist und sein Geburtsdatum nach dem 31.12.1982 liegt.

Die individuelle Sparleistung muss jährlich mindestens 60 Euro betragen.

Die Riester-Rente steht allen, außer Selbstständigen zu, welche nicht rentenversichert sind. Ebenso haben jene keinen Anspruch auf die Riester Zulage, die in der berufsständischen Versorgung tätig sind und jene, die nur geringfügig beschäftigt sind, ohne Versicherungen zu zahlen. Ausgenommen sind auch Altersrentner oder Rentner, welche ihren Beruf nur mehr teilweise vermindert ausführen können ohne dabei rentenversicherungspflichtig zu sein. Ebenso können Studenten, welche nicht rentenversichert sind, keine Riester Zulage beanspruchen.